4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 1. Dezember 2023 wurden die Verfahren VBE.2023.423 und VBE.2023.435 vereinigt. 5. Am 22. Januar 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine ergänzende Stellungnahme ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: