3. 3.1. Gegen die von der Beschwerdegegnerin zwischenzeitlich am 5. Oktober 2023 erlassene Verfügung betreffend die Nachzahlung der für die Zeit vom 1. August 2021 bis 30. September 2023 zugesprochenen Rentenbetreffnisse erhob die Beschwerdeführerin am 16. Oktober 2023 ebenfalls Beschwerde und führte aus, dass sich die Beschwerde vom 2. Oktober 2023 auch auf diese Verfügung erstrecke. 3.2. Mit Vernehmlassung vom 27. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung auch dieser Beschwerde. 3.3. Dieses Verfahren wurde unter der Verfahrensnummer VBE.2023.435 erfasst.