Nachdem die Beschwerdeführerin die Ausbildung zur Kauffrau EFZ E-Profil im Juni 2021 erfolgreich abgeschlossen hatte, tätigte die Beschwerdegegnerin erwerbliche und medizinische Abklärungen und leistete Kostengutsprache für weitere berufliche Massnahmen im Hinblick auf eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Nach Durchführung zweier Arbeitsversuche und erfolgreicher Eingliederung der Beschwerdeführerin in den ersten Arbeitsmarkt, Rücksprache mit dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sowie durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 31. August 2023 ab dem 1. August 2021 eine halbe Invalidenrente und ab