__ AG, zugesprochen worden waren – am 6. Mai 2019 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nachdem die Beschwerdeführerin die Ausbildung zur Kauffrau EFZ E-Profil im Juni 2021 erfolgreich abgeschlossen hatte, tätigte die Beschwerdegegnerin erwerbliche und medizinische Abklärungen und leistete Kostengutsprache für weitere berufliche Massnahmen im Hinblick auf eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.