1. Die 2001 geborene, an mehreren Geburtsgebrechen leidende Beschwerdeführerin meldete sich – nachdem ihr von der Beschwerdegegnerin in der Vergangenheit bereits diverse Leistungen, unter anderem im Rahmen beruflicher Eingliederungsmassnahmen auch eine erstmalige berufliche Ausbildung zur Kauffrau EFZ E-Profil beim Verein B._____ AG, zugesprochen worden waren – am 6. Mai 2019 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an.