Die im MRI beschriebenen Läsionen seien mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht auf das Unfallereignis zurückzuführen. Das Alter des Beschwerdeführers, die langjährige Tätigkeit auf dem Hochbau mit dem Heben von schweren Lasten, die häufigen Überkopfarbeiten, wie auch die degenerativ veränderten Sehnen würden klar dagegensprechen. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit habe der Beschwerdeführer eine Prellung mit reaktiver Aktivierung der vorbestehenden AC-Gelenksarthrose erlitten. Diese Beschwerden seien – in -6-