5.4.2. Ausweislich der Akten wurde beim Beschwerdeführer unter anderem eine FDG-PET-Untersuchung am Spital G._____ durchgeführt. Dem diesbezüglichen Untersuchungsbericht vom 20. Juli 2022 ist zu entnehmen, dass insgesamt kein signifikanter Hypometabolismus festgestellt worden sei und somit kein klarer Hinweis auf eine spezifische neurodegenerative - 12 -