5.3.4. Die BEGAZ-Gutachter berichteten folglich ausführlich und schlüssig über die diversen Inkonsistenzen und haben sich eingehend mit der Aggravati- ons- bzw. Simulationsthematik auseinandergesetzt. Aufgrund der umfangreich geschilderten Inkonsistenzen und der diesbezüglich nachvollziehbaren gutachterlichen Ausführungen ist festzuhalten, dass es das während den Untersuchungen durch die BEGAZ-Gutachter gezeigte Verhalten des Beschwerdeführers verunmöglicht, den simulatorischen Anteil der Beschwerdepräsentation auszuscheiden und das Ausmass der allfälligen gesundheitlichen Beeinträchtigungen – vor allem in psychiatrischer Hinsicht – zu eruieren.