284.6 S. 25). Wie in der psychiatrischen Untersuchung habe sich der Beschwerdeführer auch während der orthopädischen Begutachtung – nachgefragt nach aktuell in Anspruch genommenen Therapiemassnahmen – erhoben und mit dem Kopf vier- oder fünfmal gegen die Wand geschlagen, woraufhin er theatralisch auf den Boden gefallen sei (vgl. VB 284.7 S. 8 f.). Schliesslich wies sowohl der orthopädische als auch der neurologische BEGAZ-Gut- achter auf die auffällige Diskrepanz zwischen der festgestellten beinahe - 11 -