MRI-Untersuchungen im August 2018/2019 hätten reguläre Befunde ergeben. Als Vorzustand könnten so- zio-kulturelle und dispositionelle Faktoren mitspielen, was das in der Untersuchung gezeigte Bild aber keinesfalls abschliessend erklären würde. Aufgrund der beobachteten Inkonsistenzen würden Hinweise auf ein Vortäuschen von Defiziten bestehen. Neuropsychologische-therapeutische Massnahmen seien bei dem vom Beschwerdeführer in der Untersuchung gezeigten Verhalten nicht indiziert. Jegliche Eingliederungsmassnahmen erschienen bei diesem Verhalten aussichtslos (VB 284.8 S. 16).