Gutachter aus, dass die Befunde / Verhaltensbeobachtungen im Rahmen einer hirnorganischen Pathologie nicht hätten eingeordnet werden können. Gemäss Angaben des Sohnes des Beschwerdeführers hätten sich in der Folge eines Unfalls im Jahr 2018 stark negative Veränderungen ergeben; bis dahin sei der Beschwerdeführer im Alltag selbständig gewesen, auch sei er noch Auto gefahren. Eine traumatische Hirnverletzung sei indes bei diesem Unfall nicht dokumentiert. MRI-Untersuchungen im August 2018/2019 hätten reguläre Befunde ergeben.