desinfizieren, erfasst. Beim Gebrauch der damit verbundenen Objekte seien keine apraktischen Schwierigkeiten zu beobachten gewesen; ebenso nicht beim Trinken aus einem Wasserglas. Diese Beobachtungen stünden im Widerspruch zum gezeigten Verhalten in der Testsituation, bei welcher der Beschwerdeführer keiner einzigen sprachlichen Aufforderung nachgekommen sei und keinen adäquaten Objektgebrauch gezeigt habe, auch nicht bei einem vertrauten Objekt wie einem Kugelschreiber. Zudem habe der Beschwerdeführer ausgerechnet bei der Aufgabe "Zahlennachsprechen", bei der im Grunde eben dies gefordert werde, keine Echolalie gezeigt (VB 284.8 S. 14). Weiter führte der neuropsychologische BEGAZ-