Spontan habe er einzig (sprachlich korrekt) erklärt, dass er Kopfschmerzen und Schmerzen auf der rechten Seite an der Schulter und dem Arm habe. Einmal sei er aufgestanden und habe sich auf die im Raum freie rechte Seite fallen gelassen, wobei er sich am Boden aufgefangen habe und nicht mit dem Kopf aufgeprallt sei, was eine intakte Reaktionsfähigkeit zeige. Selbst kognitiv einfachste Anforderungen habe der Beschwerdeführer nicht bearbeitet, auch habe er nichts nachgeahmt, wenn eine Lösung vorgezeigt worden sei. Zudem würden sich in der Verhaltensbeobachtung Inkonsistenzen ergeben.