5.3.2. Der neuropsychologische BEGAZ-Gutachter hielt fest, dass der Beschwerdeführer im allgemeinen Verhalten äusserst auffällig gewesen sei. Er sei stumm auf dem ihm zugewiesenen Stuhl gesessen und habe auf Fragen und bei Testaufgaben fast nur mit einer Art Echolalie reagiert, wobei er einzelne Wörter einer Frage oder einer Testinstruktion nachgesprochen habe. Spontan habe er einzig (sprachlich korrekt) erklärt, dass er Kopfschmerzen und Schmerzen auf der rechten Seite an der Schulter und dem Arm habe.