ihn dazu aufgefordert habe, zu stoppen. Danach habe der Dolmetscher erwähnt, dass er befürchte, der Beschwerdeführer werde nun stürzen, was dann auch umgehend geschehen sei. Dabei sei der Beschwerdeführer jedoch an sämtlichen nahebeieinanderstehenden Möbelstücken vorbeigestürzt und habe den Sturz durch beide ausgestreckten Arme abgefangen. Des Weiteren könne von keinerlei Traumareaktivierung während des Gesprächsversuches ausgegangen werden. Auch scheine ein solches Verhalten von der Familie nicht befürchtet zu werden, da der Sohn des Beschwerdeführers ihn ca. 15 Minuten allein im Wartezimmer habe warten lassen.