Boden wieder aufstehen können, nachdem er dazu aufgefordert worden sei. Gleichzeitig habe er jedoch häufig die letzten Worte des Dolmetschers wiederholt und habe sich nicht an seinen Sohn und seinen Namen erinnern können, weshalb ein psychiatrisches Gespräch vollkommen unmöglich gewesen sei. Aufgrund der Aktenlage könne eine schwere depressive Episode angenommen werden. Weshalb der Beschwerdeführer dann jedoch aufstehe und den Kopf mehrfach leicht gegen die Wand schlage, sei dadurch nicht zu erklären. Auch ein dissoziatives Geschehnis sei dadurch nicht zu erklären. Der Beschwerdeführer sei während des "Kopf-an-die- Wand-Schlagens" ansprechbar gewesen und habe darauf reagiert, als man