Danach habe er sich umgedreht und sei nach vorne gestürzt. Obwohl dieser Teil des Untersuchungszimmers eng möbliert sei, habe der Beschwerdeführer kein Möbelstück getroffen und den Sturz mit beiden Händen abgefangen, sodass keinerlei äussere Verletzungen an der Hand oder am Kopf zu beobachten gewesen seien. Nach dem Sturz sei er während ca. fünf Minuten bei Bewusstsein liegengeblieben. Der Beschwerdeführer habe danach angegeben, dass er keine Kraft mehr zum Aufstehen habe. Auf Ermutigung hin habe er es dann jedoch selbständig geschafft, auf eine ca. 40 cm hohe Kiste zu sitzen, wo er wiederum ruhig während des restlichen Gespräches sitzen geblieben sei.