5.3. 5.3.1. Der psychiatrische BEGAZ-Gutachter hielt fest, dass ein freier Vortrag des Beschwerdeführers während der Untersuchung nicht stattgefunden habe. Auf Anrede oder Nachfrage habe er häufig das zuletzt genannte Wort wiederholt. Die Antworten seien meistens vorbeiredend gewesen. Dabei habe sich der Beschwerdeführer anfänglich motorisch sehr ruhig auf dem Stuhl sitzend verhalten. Bei Nachfrage bezüglich der Kopfschmerzen sei der Beschwerdeführer aufgestanden, durch das Untersuchungszimmer ca. anderthalb Meter zu einer Wand gegangen und habe den Kopf wiederholt leicht gegen die Wand geschlagen. Danach habe er sich umgedreht und sei nach vorne gestürzt.