Für die postoperativen Phasen nach dem handchirurgischen Eingriff von Juni 2018 könne vorübergehend eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit während zwei bis maximal drei Monaten angenommen werden. Aus orthopädischer Sicht könne keine Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt werden. Da ein Malingering neuropsychologisch nicht hätte ausgeschlossen werden können, könne die Arbeitsunfähigkeit, die mutmasslich durch eine schwere depressive Episode, eine schwere gemischte dissoziative Störung und eine Schmerzstörung verursacht werde, psychiatrisch nicht eingeschätzt werden. Eine gültige Einschätzung der kognitiven Leistungsgrenzen des Beschwerdeführers sei nicht möglich.