2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 24. August 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Verfügung vom 24. August 2023 aufzuheben. 2. 2.1. Es sei der Beschwerdeführer zu berenten. 2.2. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Mit Eingaben vom 25. Oktober 2023 sowie vom 3. November 2023 reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Unterlagen ein.