1. 1.1. Der 1972 geborene und zuletzt als Hilfsarbeiter beschäftigte Beschwerdeführer meldete sich am 14. April 1999 unter Angabe von "Rückenleiden" bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge klärte die Beschwerdegegnerin die persönliche und medizinische Situation ab und sprach dem Beschwerdeführer gestützt darauf mit Verfügung vom 5. Juli 2001 rückwirkend ab dem 1. Dezember 1999 eine ganze Rente zu. Die in den Jahren 2002 und 2005/2006 durchgeführten Revisionsverfahren zeigten jeweils keine anspruchserheblichen Veränderungen auf.