129 V 472 E. 4.2.3 S. 481; 126 V 75 [insbesondere E. 5 S. 78 ff.]), werden weder geltend gemacht (vgl. auch Replik S. 4), noch sind den Akten entsprechende Anhaltspunkte zu entnehmen. Das Invalideneinkommen beläuft sich, ausgehend vom Medianlohn gemäss Tabelle TA1 des Jahres 2020, Total, Kompetenzniveau 1, Männer, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit sowie der Lohnentwicklung bis 2022 (mangels aktuellerer Daten), somit auf Fr. 66'000.00 (Fr. 5'261.00 x 12 x 41.7/40 x 107.1/106.8). -7-