als die im Einspracheentscheid herangezogene Tabelle TA1. Des Weiteren beantragt er in seiner Replik vom 2. November 2023, es sei ihm vom Invalideneinkommen ein pauschaler Abzug von 10 % zu gewähren, wie dies im Invalidenversichersicherungsrecht bei der hypothetischen Ermittlung des Invalideneinkommens gestützt auf die LSE im am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Art. 26bis Abs. 3 IVV vorgesehen sei (Replik S. 4). -4-