2.2. Mit Vernehmlassung vom 23. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Replik vom 2. November 2023 hielt der Beschwerdeführer sinngemäss an seinen Anträgen fest. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: