2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 14. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid vom 05.09.2023 sei aufzuheben und es seien dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Rentenleistungen zuzusprechen; 2. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese den Invaliditätsgrad hinsichtlich eines Rentenanspruches des Beschwerdeführers erneut ermittelt. Unter Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."