Auf Nachfrage der Beschwerdegegnerin vom 15. Juni 2023, an welchem Datum er die Verfügung vom 18. April 2023 in Empfang und zur Kenntnis genommen habe (VB 96), teilte der Beschwerdeführer mit, dass er die Verfügung zwischen dem 20. und dem 21. Mai 2023 empfangen habe. Weiter führte er aus, dass seine Frau den Brief bereits im April aus dem Briefkasten genommen, ihn darüber jedoch nicht informiert habe, weshalb er das Schreiben erst verspätet gelesen habe (VB 94).