3. 3.1. Den Akten ist zu entnehmen, dass die Beschwerdegegnerin die Verfügung vom 18. April 2023 per B-Post an den Beschwerdeführer verschickte (vgl. VB 146 ff.; 45). Mit vom 9. Juni 2023 datierendem, am 10. Juni 2023 der Post übergebenem Schreiben erhob dieser Einsprache gegen die Verfügung vom 18. April 2023 (VB 101 f.). Auf Nachfrage der Beschwerdegegnerin vom 15. Juni 2023, an welchem Datum er die Verfügung vom 18. April 2023 in Empfang und zur Kenntnis genommen habe (VB 96), teilte der Beschwerdeführer mit, dass er die Verfügung zwischen dem 20. und dem 21. Mai 2023 empfangen habe.