1.4. Im Nachgang an das Rückweisungsurteil liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer im Rahmen ihrer Abklärungen begutachten (Gutachten der C._____, vom 1. September 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 25. August 2023 ab. -3- 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 25. August 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 26. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 25.08.2023 sei vollumfänglich aufzuheben.