Mit Verfügung vom 1. Dezember 2017 hob die Beschwerdegegnerin die halbe Rente des Beschwerdeführers rückwirkend per 1. Mai 2016 (Beginn der Observation) auf. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2018.46 vom 20. September 2018 ab.