1.2. Im Rahmen des im Jahr 2016 eingeleiteten Revisionsverfahrens liess die infolge Wohnortwechsels des Beschwerdeführers neu zuständige Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch einen Fachspezialisten observieren (Observation an dreizehn Tagen zwischen dem 13. April und dem 30. August 2016) und holte auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein psychiatrisches Gutachten (Gutachten von Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 23. Juni 2017) ein. Mit Verfügung vom 1. Dezember 2017 hob die Beschwerdegegnerin die halbe Rente des Beschwerdeführers rückwirkend per 1. Mai 2016 (Beginn der Observation) auf.