Dr. med. B._____ lagen bei seinen Beurteilungen jedoch – wie vorangehend ausgeführt – weder die Berichte zum Arbeitsintegrationsversuch ab dem 13. Dezember 2021 noch der Abschlussbericht zum Arbeitsintegrationsprogramm vom 24. Juli 2023 oder die Stellungnahme der Betreuungsperson vom 4. August 2023 vor. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass diese beurteilungsrelevante Informationen enthalten könnten.