Ausserdem neige die Beschwerdeführerin dazu, sich gesundheitlich zu überfordern. Sie sollte bei einer Wiederanmeldung (zur Arbeitsintegration) über einen grundsätzlich stabilen Gesundheitszustand verfügen (VB 220 ff.). Die Betreuungsperson des Arbeitsintegrationsprogramms bei der J._____ schilderte in ihrer Stellungnahme vom 4. August 2023, die - 10 -