Gemäss Abschlussbericht des Arbeitsintegrationsprogramms bei der J._____ (Nachfolger der E._____ AG) vom 24. Juli 2023 sei der Kontakt mit der Hausärztin der Beschwerdeführerin essenziell gewesen, da diese die Beurteilungen der Arbeitgeber in den jeweiligen Einsätzen in einen medizinischen Kontext habe setzten können und Implikationen an die J._____ habe zurückgeben können. Die Hausärztin habe angegeben, dass die Therapie grundsätzlich positiv verlaufe, es scheine schrittweise eine klinische Kompensation (Besserung) zu geben, es könne aber nach wie vor keine abschliessende Empfehlung gemacht werden. Ausserdem neige die Beschwerdeführerin dazu, sich gesundheitlich zu überfordern.