Das anfängliche 100%-Pensum habe gleich nach Beginn auf ein 50%iges Pensum (dreimal vier Stunden pro Woche) reduziert werden müssen. Auch in den Ausführungen zum Integrationsprogramm, welches vom 27. Februar bis zum 27. Juni 2023 lief, werde ausgeführt, dass die I._____ ein Weiterführen der Massnahme erst bei stabilem Gesundheitszustand als sinnvoll erachte. Es sei also davon auszugehen, dass im Zeitraum der absolvierten Integrationsmassnahmen keine volle Leistungsfähigkeit vorgelegen habe und neben den sprachlichen Schwierigkeiten auch die gesundheitlichen Einschränkungen im Vordergrund gestanden hätten (vgl. Beschwerde S. 6 f.).