4.2.3. Im Weiteren macht die Beschwerdeführerin geltend, die deutlich eingeschränkte Arbeitsfähigkeit gehe ferner auch aus den von der Beschwerdeführerin mit Unterstützung des Regionalen Sozialdienstes H._____ absolvierten Massnahmen zur Integration in den Arbeitsprozess hervor. Über die E._____ AG habe sie ab Mitte Dezember 2021 in einer Restaurantküche in R._____ gearbeitet. Zusätzlich habe sie einen Tag pro Woche bei der E._____ AG in Q._____ absolviert. Das anfängliche 100%-Pensum habe gleich nach Beginn auf ein 50%iges Pensum (dreimal vier Stunden pro Woche) reduziert werden müssen.