Beschwerden auf. Was dies für die retrospektive Einschätzung der medizi- nisch-theoretischen Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin zu bedeuten hat, führte der RAD-Arzt Dr. med. B._____ nicht aus und er nahm keine Auseinandersetzung damit vor, ob bereits für die Zeit vor der Arbeitsaufnahme von einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auszugehen sei. Den Aktenbeurteilungen des RAD-Arztes ist damit keine retrospektive Einschätzung des Gesundheitszustandes und der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin zu entnehmen. Die echtzeitlichen Berichte von Dr. med. D.__