Am 6. April 2023 führte Dr. med. B._____ zu den neu eingeholten Verlaufsberichten des Kantonsspitals C._____, Rheumatologie, vom 13. Oktober 2022 (VB 64) und 20. Februar 2023 (VB 62) aus, dass sich die gesundheitliche Situation bei der Beschwerdeführerin deutlich verbessert habe. Sie selber sei bereits auf Jobsuche. Aus diesen Gründen könne weiterhin auf das Belastungsprofil vom 3. Februar 2022 und die sich daraus ergebende Arbeitsfähigkeit von 80 % in einer angepassten Tätigkeit abgestellt werden (VB 60).