"1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Einspracheentscheid vom 23. August 2023 aufzuheben und die Sache zur Abklärung des rechtserheblichen medizinischen Sachverhaltes und zur Neuberechnung des EL-Anspruchs an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei die unterzeichnende Anwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwST)."