1.2. Mit Mitteilung vom 28. Oktober 2022 teilte die IV-Stelle der Beschwerdegegnerin mit, der Invaliditätsgrad der Beschwerdeführerin betrage 20 %, worauf die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 23. November 2022 das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin abwies. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 23. August 2023 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 23. August 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. September 2023 (Datum Postaufgabe) Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: