4.2. Der Beschwerdeführer reichte dem Versicherungsgericht rund einen Monat nach Fristablauf ein Schreiben (Postaufgabe 15. Juni 2023; VB 255) ein. Die Instruktionsrichterin forderte den Beschwerdeführer am 20. Juni 2023 auf, mitzuteilen, ob dieses als Beschwerde zu verstehen sei und diesfalls innert 10 Tagen den angefochtenen Entscheid einzureichen. Dabei wies sie den Beschwerdeführer darauf hin, dass die Angelegenheit im Unterlassungsfall als erledigt betrachtet würde. Das instruktionsrichterliche Schrei- -5-