2. 2.1. Mit Schreiben vom 11. Juni 2023 (Postaufgabe am 15. Juni 2023) meldete sich der Beschwerdeführer beim Versicherungsgericht mit sinngemässem Anliegen, er wolle seine Ansprüche über das Versicherungsgericht klären lassen, da er "mehr Anspruch auf eine Invalidenrente und Kinderrente habe". -3- 2.2. Mit Schreiben vom 20. Juni 2023 forderte die Instruktionsrichterin den Beschwerdeführer auf, innert zehn Tagen mitzuteilen, ob seine Eingabe vom 11. Juni 2023 als Beschwerde zu verstehen sei und diesfalls die angefochtene Verfügung einzureichen.