Nach einem Wohnsitzwechsel meldete sich der Beschwerdeführer am 13. Januar 2017 bei der IV-Stelle des Kantons Solothurn erneut zum Leistungsbezug an. Diese sprach dem Beschwerdeführer zunächst berufliche Massnahmen zu. Mit Verfügung vom 19. Juni 2017 wies sie sodann einen Anspruch auf weitere berufliche Massnahmen sowie eine Invalidenrente ab.