5. Der Beschwerdeführer gab bereits im Rahmen der Untersuchung durch med. pract. B._____ vom 9. November 2021 an, er führe zweimal wöchentlich Physiotherapie durch und übe auch regelmässig zu Hause (VB 228 S. 6). Dasselbe berichtete der Beschwerdeführer an der über ein halbes Jahr später erfolgten Untersuchung vom 11. Juli 2022 (VB 262 S. 8). Gemäss med. pract. B._____ habe sich dabei im Vergleich zur Untersuchung vom 9. November 2021 keine namhafte Beschwerde- oder Befundänderung gezeigt (VB 262 S. 9). Der Beschwerdeführer gibt sodann selbst an, er habe die Physiotherapie weiterhin durchgeführt, bis er diese aufgrund einer Hautinfektion im November 2022 habe abbrechen müssen.