Das in der Stellungnahme vom 11. Juli 2022 definierte Zumutbarkeitsprofil ergänzte med. pract. B._____ insofern, als zusätzlich keine schweren bis sehr schweren Lasten mit Hubwagen ohne Eigenbetrieb mehr getragen, sowie keine Tätigkeiten, welche mit Schlägen und/oder Vibrationen für die linke untere Extremität verbunden seien, mehr ausgeübt werden dürften (VB 282 S. 11 f.).