1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer war als Monteur tätig und aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Am 18. Juli 2017 wurde er beim Arbeiten auf einer Baustelle von einem an einem Kran hängenden Flexwell-Rohr am Knie getroffen und dabei weggeschleudert, wobei er sich verletzte. Die Beschwerdegegnerin erbrachte für dieses Ereignis vorübergehende Leistungen, welche sie mit Mitteilung vom 6. Februar 2023 per 31. März 2023 einstellte.