"1. Die Beschwerde entstand am 20. Februar 2023, nach der Veröffentlichung des Urteils des Vorgängerberichts vom 3. Februar 2023, das erneut und in diesem Fall anhand der festgelegten Fristen beurteilt werden sollte. 2. Die Entscheidung muss auf der Grundlage der folgenden Schlussfolgerungen überprüft werden. 3. Über die Folgen einer Entschädigung entscheidet das Gericht." Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: