"1. Berufung gegen das Urteil des Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau 2. Der Kläger hat seinen Sitz in Y._____, der Versicherungsgesellschaft in Z._____, sodass für diesen Rechtsstreit das Obergericht Aarau sachlich zuständig ist. 3. Den Klägern soll umfassender kostenloser Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt werden bzw. für den Ausgang des Verfahrens keine Gerichtskosten anfallen. Darüber hinaus kann einem Kläger, der nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, kein Schadensersatz zugesprochen werden (§ 68 BGG).