__ zu wecken. Deren Beurteilung, wonach der Beschwerdeführer am 22. März 2022 eine Schulterluxation und damit eine Listenverletzung erlitten habe, beruhen nämlich auf der Annahme, dass dieser beim fraglichen Vorfall, als er mit der einen (linken) Hand einen schweren Schachtdeckel hochgehalten habe, von einem Frosch in den nicht belasteten (rechten) Arm gebissen worden sei und wegen einer schreckhaften kurzfristigen Ausgleichbewegung und einer dadurch bedingten kurzfristigen Muskelschwäche einen Schlag gegen die linke Schuler erlitten habe bzw. es zu einer heftigen Zugwirkung auf den rechten Arm kam (vgl. VB 69; 100; 101 S. 1; 102 S. 1).