Zusammenfassend sei festzuhalten, dass eine hintere Schulterluxation als Ursache für die hintere Labrum- bzw. GLAD-Läsion aufgrund des MRI-Be- fundes mit Sicherheit auszuschliessen sei und die Annahme einer solchen auch jeder Grundlage in der echtzeitlichen Dokumentation und den Angaben des Beschwerdeführers zum fraglichen Ereignis entbehre (VB 108 S. 5).