Trotz der kräftigen Muskulatur sei es wenig glaubhaft bis auszuschliessen, dass ein Kanaldeckel mit gestrecktem Arm angehoben und gehalten werde. Alle Ausführungen bezüglich einer behaupteten hinteren Schulterluxation anlässlich des geltend gemachten Ereignisses würden durch das vorliegende MRI widerlegt werden.